Vereinfachter Zugang zum Arbeitsmarkt nach Hochschulabschluss für Ausländer*innen
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Franziska Ryser
Damit die Industrie genügend Fachkräfte hat, sollten alle Ausländer*innen, die in der Schweiz eine Hochschule abschliessen (Master / Doktorat) eine Übergangs-Aufenthaltsbewilligung von z.B. 2 Jahren erhalten, um in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Es macht keinen Sinn, in die Ausbildung von jungen Menschen zu investieren, wenn sie danach die Schweiz wieder verlassen müssen.